1250. Oktober 6. Sieradz.

2. non. Okt.

Bischof Thomas Zeuge bei der Privilegienbestätigung Herzog Kasimir's von Kujawien für das Bisthum Kujawien.

Es ist sehr schwer zu entscheiden, ob diese Datirung oder aber die 1252 nonas Oct. die richtige ist. Obwohl ich nun weiss, dass 2. non Okt. eine nicht unerhörte Ausdrucksweise wäre, so möchte ich doch ceteris paribus die andere Reducirung vorziehen.


Cod. dipl. Pol. II. 2. 604.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.